Juni 13, 2023

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist die ZFU & was bedeutet Fernunterrichtsgesetz?
  • Option 1: Zertifizieren lassen (die Vor- und Nachteile)
  • Option 2: Anpassung der Onlinekurse – Wie müsste das aussehen OHNE Zertifizierung?
  • Option 3: Nichts ändern & Abmahnung riskieren – Welche Folgen kann das haben?
  • Fazit

Höre dir die Podcast Folge zum Blog Post an:

Disclaimer

Bevor wir starten, muss gesagt sein: Ich bin KEINE Anwältin. Wenn du einen konkreten Fall hast oder individuelle Fragen, dann solltest du dich direkt an eine Online-Anwältin wenden. Empfehlungen findest du weiter unten.

Dieser Blog-Beitrag ist mit meinem aktuellen Wissensstand geschrieben worden und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Da es hier viel um Vermutungen und gemeinsame Lösungs-Ansätze handelt, möchte ich, dass du dich auch auf anderen Plattformen informierst und dann eine eigene Entscheidung für dich triffst!

Dieser Blog Beitrag wird regelmäßig geupdatet.

Stand: 12.6.2023

Was ist die ZFU & was bedeutet Fernunterrichtsgesetz?

Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Deutschland ist seit 1972 verantwortlich für die Regelung des Fernunterrichtsgesetzes. Eine wichtige Rolle spielt sie dabei insbesondere für Online-Unternehmerinnen, die Kurse, Seminare oder Workshops online anbieten. Die ZFU stellt dabei eine Art Qualitätskontrolle dar und zertifiziert die Online-Programme.

Warum ist die ZFU gerade in aller Munde?

Das Fernunterrichtsgesetz ist ja nicht neu (im Gegenteil, es ist seit Januar 1977 in Kraft). Was allerdings neu ist: ein Urteil des OLG Celle vom 1.3.2023, das die Coaching-Szene ganz schön durch gewirbelt hat.

Ich vergleiche das gerne mit der DSGVO aus 2018. Auch damals waren viele Online-UnternehmerInnen monatelang damit beschäftigt, alle Regeln zu verstehen und umzusetzen und dieser Rauch ist auch etwas verpufft…

Du solltest dich dennoch damit beschäftigen, um eine aufgeklärte Entscheidung treffen zu können, wie du verfahren willst. Aus meiner Sicht gibt es 3 Möglichkeiten, die ich dir gleich erläutern werde. Aber erst einmal steigen wir in das Thema etwas ein, damit du einen Überblick bekommst.

Folgende Definitionen und häufig gestellte Fragen habe ich direkt von der ZFU und erkläre sie dir noch einmal:

1. Wann liegt Fernunterricht vor?

(…) wenn ein Lehrgang auf (…) gegen Entgelt angeboten wird und eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet. Zudem müssen Lernende und Lehrende überwiegend räumlich getrennt sein; d.h. Präsenzseminare oder Phasen synchroner Kommunikation (präsenz-äquivalente Online-Veranstaltungen) dürfen einen Anteil von 50 % nicht überschreiten. (…)

Das bedeutet / wann gilt das Fernunterrichtsgesetz:

  • Es geht um kostenpflichtige Onlineprogramme (für Gratis-Angebote ist es egal was du machst)
  • Es findet eine Lernerfolgskontrolle statt (d.h. es handelt sich NICHT um einen reinen Selbstlernkurs) – siehe weiter unten
  • Findet eine Lernkontrolle statt, z.B. durch Q&As so muss der synchrone Unterrichtsumfang 51% des „Unterrichts“ beinhalten, um nicht mehr in das Fernunterrichtsgesetz zu fallen.
    Beispiel: Du hast in deinem Kurs 10 Stunden aufgezeichnetes Video-Material und musst dann zusätzlich 10,5 Stunden nicht aufgezeichneten „Unterricht“ anbieten z.B. in Form von Co-Working (siehe unten bei Option 2)

2. Was bedeutet „individuelle Lernerfolgskontrolle“?

(…) ist hinsichtlich ihrer Voraussetzungen im Gesetz nicht näher bestimmt. Der Gesetzgeber ging selbst bei der Formulierung des Gesetzes von einem umfassenden und weiten Verständnis des Begriffs der Überwachung des Lernerfolgs aus.
(…) Es reicht deshalb aus, dass nach dem Vertrag der Lernende das Recht hat, eine solche einzufordern, um den Lernerfolg kontrollieren zu lassen.
Das wesentliche Merkmal von Fernunterricht ist die Begleitung und Betreuung der Teilnehmer*innen. Daher ist das Merkmal „individuelle Lernerfolgskontrolle“ auch erfüllt, wenn Teilnehmer*innen die Möglichkeit eröffnet wird, inhaltliche Fragen zu stellen.

Das bedeutet / wann ist es eine individuelle Lernerfolgskontrolle:

  • Zertifikate & Prüfungen
  • Q&As und Fragerunden zählen dazu
  • Text-Support z.B. in einer Facebook-Gruppe, Telegram, WhatsApp usw.
  • Nicht dazu zählen: automatisierte Quizzes & Fragebögen (siehe Frage 4 unter www.zfu.de/faq.html)

Was bedeutet das jetzt?

Was sollten Online-UnternehmerInnen beachten und welche Möglichkeiten gibt es, um mit der ZFU umzugehen? In diesem Blogbeitrag möchte ich dir Ratschläge geben, wie du als Online-UnternehmerIn mit der ZFU umgehen kannst und welche Vor- und Nachteile die Zertifizierung mit sich bringt.

Wir beleuchten 3 Optionen und werden für jede dieser Optionen weiter in die Tiefe gehen.

Option 1: Zertifizieren lassen (die Vor- und Nachteile)
Option 2: Anpassung der Onlinekurse – Wie müsste das aussehen OHNE Zertifizierung?
Option 3: Nichts ändern & Abmahnung riskieren – Welche Folgen kann das haben?

Option 1: Zertifizieren lassen (die Vor- & Nachteile)

Die Zertifizierung deiner Onlinekurse durch die ZFU mag auf den ersten Blick als eine gute Option erscheinen. Doch ist die Zertifizierung durch die ZFU wirklich immer die beste Wahl?

Vorteile der Zertifizierung:

– Vor allem für etablierte Kurse und Programme wird das Vertrauen von Kunden und potenziellen Kunden aufgrund der Qualitätskontrolle der ZFU verbessert. (Die allerdings meiner Meinung nach nicht eine hohe Qualität der Programme gewährleistet.)
– Stärkung des rechtlichen Schutzes vor Abmahnungen und Bußgeldbescheiden.
Geringe Kosten: Die Einreichungskosten der ZFU belaufen sich auf „150% des Verkaufspreises“ (was meiner Meinung nach sehr günstig ist).
– Zertifizierte Kurse können besser beworben werden.

Nachteile der Zertifizierung:

Bürokratischer Aufwand: Die Zertifizierung von Programmen erfordert eine umfangreiche Dokumentation und der Einreichungsprozess ist langwierig. (Bis zu 1 Jahr bereits vor dem Gerichtsurteil. Das wird jetzt wohl eher noch mehr werden.)
– Es gibt viele Einschränkungen für Kursinhalte und Durchführung, wenn du eine Zertifizierung von der ZFU anstrebst. Die offensichtlichsten Probleme: Es ist nicht mehr erlaubt, die volle Kursgebühr vor Beginn des Kurses in Rechnung zu stellen. Außerdem steht den Kunden jederzeit ein Kündigungsrecht zu (auch im B2B-Bereich). Inwiefern man diese Regeln mit AGB aushebeln kann, kann ich aktuell nicht sagen.
– Bei jeder (größeren) Änderung muss das ZFU erneut das Programm prüfen. Das macht es vor allem für sich schnell ändernde Themenbereiche wie technische Kurse usw. sehr mühsam. Vor allem bei neuen Programmen, die sich noch stark ändern, ist der Prozess eher nicht anzuraten.

Option 2: Anpassung der Onlinekurse – Wie müsste das aussehen OHNE Zertifizierung?

Eine andere Option wäre, sich nicht durch die ZFU zertifizieren zu lassen, sondern die Onlinekurse anzupassen, um den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes zu entsprechen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir uns mal gemeinsam ansehen.

1. Reine Selbstlernkurse

Überlege dir, welche Programme du als reine Selbstlernkurse anbieten könntest. Solange du keine Fragen beantwortest, wird auch nicht von einer Lernerfolgskontrolle ausgegangen und du bist safe! Das macht immer dann Sinn, wenn das Thema ohne Support durchführbar ist. Zum Beispiel mein Reels-Kurs, der als Grundkurs erst einmal „nur“ die Grundlagen vermittelt.

1.1 Aufgezeichneter Selbstlernkurs

Der Selbstlernkurs kann aufgezeichnet sein. Entweder vorher aufgezeichnet oder ein altes Live-Training.

1.2 Live-Kurs oder Coaching z.B. in Zoom

Das Programm kann aber auch nur einige Stunden, Wochen oder auch Monate lang sein und als Live-Programm aufgezeichnet werden. Wichtig ist dabei, dass (wenn du es aufzeichnen willst) keine Fragen beantwortet werden dürfen.

Ich würde es so machen: ankündigen, dass der Chat nur für die Community untereinander gedacht ist und wenn ich während des Trainings häufiger die gleiche Frage sehe, flechte ich die Antwort clever in das Training ein. 😉 (siehe auch dazu nochmal Option 3 – nichts zu ändern…)

2. Kurse/Programme mit Support

Ich bin ein großer Fan von intensivem Support und möchte auf diese Option nicht verzichten. Handelt es sich um ein Programm, das neu ist und vor der Zertifizierung erst einmal getestet werden soll bzw. ein Programm das sich schnell verändert, aufgrund der Schnelllebigkeit des Themas, empfehle ich folgende Änderungen:

Mindestens 51% nicht aufzeichnen

Du bietest 51% synchronen Content, der nicht aufgezeichnet wird. Synchron bedeutet: die Teilnehmer sind live (online) dabei und es gibt keine Wiederholung oder Aufzeichnung von dem Call.

Eine Lösung wie ICH das einsetze: im Masterkurs sind etwa 10+ Stunden Videomaterial. Etwa 1 Stunde pro Woche bei 12 Wochen. Die Teilnehmer können das ansehen und selbst durcharbeiten und ihre Fragen in der Gruppe stellen ODER sie kommen zu den Co-Working Sessions. Im Co-Working schauen wir die Videos gemeinsam an und arbeiten bereits daran. Ungefähr so: 10 Minuten Video ansehen > 5 Minuten Einzelarbeit zum Gedanken sortieren > 10 Minuten in 2er Breakout Sessions, um Fragen dazu zu beantworten. Diese Co-Workings werden NICHT aufgezeichnet und sind ein großer Mehrwert für alle, die gerne gemeinsam lernen.

Andere synchrone Möglichkeiten neben den Co-Workings:

  • Live-Event (darf nicht als Bonus, sondern muss im Programm beinhaltet sein)
  • Zusatztrainings, die keine Pflicht sind (weil sie ja nicht aufgezeichnet werden können)
  • Live-Chat-Support 24/7 (davon habe ich gehört, ob das reicht, weiß ich allerdings nicht)
  • Live-Training mit festen Zeiten, die vorher angekündigt werden (die Teilnehmer kennen die Zeiten VOR dem Kauf und wissen, dass sie live dabei sein müssen – wie in der Schule 😉 )

Option 3: Nichts ändern & Abmahnung riskieren – Welche Folgen kann das haben?

Die letzte Option besteht darin, keine Veränderungen an den Online-Kursen vorzunehmen und das Risiko einer Abmahnung in Kauf zu nehmen. Diese Option ist natürlich nicht empfehlenswert, aber es kann Unternehmen geben, die sich bewusst gegen die Zertifizierung und Anpassung der Programminhalte entscheiden. Wenn du dich dafür entscheidest, solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du die Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes so gut wie möglich erfüllst, um das Risiko einer Abmahnung zu minimieren.

Ich bin in dieser Fraktion. Und ja, ich werde einige Anpassungen machen z.B. mit dem Co-Working im Masterkurs (siehe oben). Ich ziehe außerdem in Betracht, meine Signatur-Programme zertifizieren zu lassen (Masterkurs und RaketenClub), denn sie sind seit vielen Jahren auf dem Markt und eine Zertifizierung macht hier einfach Sinn. Mein Hauptziel ist vor allem, dass meine KundInnen erfolgreich werden und daher bleibt aktuell mein Fokus auf der Optimierung der Produkte in den nächsten 3 Monaten und erst danach werde ich sie zertifizieren lassen.

Es ist wichtig zu sagen, dass es aktuell nur 1 Gerichtsurteil gibt, das sich vor allem auf ein Hochpreis-Coaching bezieht. Mehr dazu hörst du in meiner Podcast-Folge 251 im Interview mit Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs.

Aus meiner Sicht brauchst du dir keine Sorgen machen, wenn du zufriedene Kunden hast! Nur unzufriedene Kunden werden sich jetzt auf dieses Urteil stürzen.
❌ Sorgen solltest du dir dann machen, wenn deine Leistungserbringung nicht dem versprochenen Marketing/Produkt-Versprechen entspricht.

In etwa 5 Monaten wird es die nächsten Urteile geben und dann wird sich zeigen, wie dieses (total überalterte) Gesetz weiterhin ausgelegt werden wird. Meiner Meinung nach hilft es nicht dabei, die Qualität der Coaching-Branche zu gewährleisten. Hier geht es vor allem um Aufklärung. Dazu folgt schon bald ein weiterer Blog-Beitrag. 🙂

Fazit

Die ZFU ist nicht neu und auch das Fernunterrichtsgesetz nicht. Das Urteil ist neu und hat damit eine hohe Unsicherheit ausgelöst – in Verbindung mit der Berichterstattung zur Coaching-Branche z.B. durch Jan Böhmermann und ZDF …

Was es aktuell dringend braucht, ist meiner Meinung nach die Aufklärung für Kunden. Wie erkenne ich einen guten Onlinekurs? Wie kann ich mich vor Abzocke schützen? Wer ist legitim auf dem Markt?

Meiner Meinung nach erkennen wir das nicht nur durch einen ZFU-Stempel.

Das ist die Kundensicht.

Aus Anbietersicht gilt: Lass dich nicht verunsichern.
✅ Setze den Fokus auf gute Qualität deiner Online-Programme und zufriedene Kunden.
✅ Prüfe, ob du ohne großen Aufwand eine der oben genannten Optionen einsetzen kannst.
❌ Ändere nicht einfach die aktuellen Programme mit der Konsequenz von unzufriedenen Kunden.

Quellen:

Disclaimer

Wie oben bereits erwähnt, ist dieser Blog-Beitrag meine persönliche Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Werden nach und nach aktualisiert …

Wo kann ich eine ZFU Zertifizierung beantragen?

Was die Konsequenzen sind, habe ich weiter oben beschrieben. Für jeden Kurs musst du einzeln einen Antrag ausfüllen. Das kannst du hier machen: www.zfu.de/antraege.html

Ich verkaufe über einen Reseller z.B. Digistore24, Elopage, Copecart… Was soll ich tun?

Das Problem mit den Resellern (das bedeutet, dass die Rechnungsadresse über den Drittanbieter läuft und DU nicht der Verkäufer bist) ist, dass SIE in der Haftung sind. Willst du weiterhin über den Reseller verkaufen, musst du Option 1 oder 2 einsetzen und ggf. deine Programme anpassen. Die Alternative ist, ein eigenes Zahlungssystem einzusetzen, das allerdings mit höheren Kosten verbunden ist (weil du deine Rechnungen selbst schreiben musst).

Gilt das Fernunterrichtsgesetz nur für Deutschland oder auch für andere Länder?

Die ZFU-Zulassung ist für alle relevant, die Kunden in Deutschland haben, auch wenn der Firmensitz in einem anderen Land ist.

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  1. Vielen Dank für diesen Beitrag! Er kam gerade zur richtigen Zeit zu mir, da mich die ZFU genau gestern aktiv angeschrieben hat und zur Prüfung eines meiner Kurse innerhalb von 3 Wochen aufgefordert hat. Das wäre also noch zu erwähnen, dass neben einer Abmahnung auch die Überprüfung von online Kursen droht. 🙁
    Dein Beitrag hat mir jetzt geholfen, eine Entscheidung zu treffen. Ich werde keinen Kurs zertifizieren lassen sondern auf Aufzeichnungen verzichten bzw Co-workings hinzufügen. Ich hoffe, das Gesetz wird nicht noch verschärft. Sonst hilft bald wirklich nur noch auswandern.

    1. Kannst du sicher sagen, dass das Schreiben direkt von der ZFU ist? Es wäre total super, wenn du uns dazu mal ein Foto per Mail an mail@katrinhill.com schicken könntest.

      Vielen lieben Dank,
      Daniela (Team Katrin Hill)

    2. Hallo Xenia,
      auch wir wurden am 15.06. aktiv von der zfu zur Prüfung unseres Kurses angeschrieben.
      Ich habe mich gleich gestern von einem Anwalt beraten lassen bevor ich der zfu antworte.

  2. Hallo Katrin,
    wenn ich in meiner MasterMind einen 24/5-Chatkontakt anbiete (der auch genutzt wird) übersteigt das meine Leistung von 2h / Woche deutlich. Damit bin ich bei der ZFU raus, richtig?

    1. Liebe Nadine,

      wir haben davon gehört, dass man das nutzen kann. Ob das tatsächlich reicht, wissen wir aber nicht.

      Liebe Grüße,
      Daniela (Team Katrin Hill)

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