November 1, 2017

20 Immer wieder werde ich gefragt, was in ein Facebook Impressum gehört. Worauf musst Du achten, um keine Abmahnung zu riskieren? Um diese wichtigen Fragen zu beantworten, habe ich mit der Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs ein Interview geführt.

In dieser Folge

  • klären wir, welche Angaben in ein Impressum gehören
  • erfährst du, warum du auch auf deinem Facebook-Profil ein Impressum brauchst
  • sprechen wir über deine Verantwortung als Unternehmer beim Thema Datenschutz

Auch das Thema Datenschutz wird auf Facebook immer wichtiger und es stehen im Mai 2018 juristische Entscheidungen dazu an. Diese Folge unterstützt dich bei den notwendigen Schritten und hilft dir, auf der rechtssicheren Seite zu stehen.

Alle Shownotes zu dieser Episode findest du unter www.katrinhill.com/20

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In der Folge genannte Links

Auf der rechtssicheren Seite mit Sabrina: https://www.facebook.com/law.likes
Hier kannst du die Vorlage für das Impressum herunterladen und bekommst weitere Videos und Inhalte zum Thema Facebook & Recht: www.katrinhill.com/facebook-recht-videos/ 

Mehr über Datenschutz nachlesen bei Dr. Thomas Schwenke: https://drschwenke.de/datenschutz oder dem Datenschutz-Guru: https://www.datenschutz-guru.de
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So vermeidest du Abmahnungen wegen fehlendem oder lückenhaftem Impressum auf Facebook

Um ein rechtssicheres Impressum auf Facebook kommst du als Unternehmer nicht herum. Dabei gibt es viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Gleichzeitig kursieren zu diesem Thema unterschiedliche Antworten und Meinungen durchs Internet und auch auf Facebook.

Im Interview mit Sabrina von der Kanzlei Keese-Haufs machen wir heute Schluss mit Unsicherheiten und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Wann brauchst du ein Impressum?

Jeder, der eine Facebook-Seite betreibt, braucht ein Impressum. Für den Gesetzgeber ist eine Facebook-Seite juristisch gesehen eine Webseite. Du kannst dasselbe Impressum verwenden, oder auf deine Webseite verlinken. Dabei ist es wichtig, dass der entsprechende Link direkt auf dein Impressum führt: www.deinewebseite.de/impressum.

Auch auf deinem Facebook-Profil musst du ein Impressum haben, sobald du dort berufliche Beiträge und Inhalte teilst. Das Zauberwort heißt „geschäftsmäßig“ genutzt. Also auch wenn du einen Blog betreibst, mit dem du noch kein Geld verdienst, brauchst du ein Impressum.

Was gibt es zu beachten und wo gehört das Facebook Impressum hin?

Auf deiner Facebook-Seite hinterlegst du das Impressum in dem entsprechenden Feld. Dazu auf der linken Seite Info auswählen und das Feld Impressum ausfüllen.

Anders sieht es auf deinem Facebook-Profil aus, wo es kein eigenes Feld dafür gibt. Hier kannst du im Infobereich einen direkten Link zu dem Impressum deiner Webseite hinterlegen. Hast du keine Webseite, schreibst du die erforderlichen Angaben in den Infobereich.

Was gehört in ein Impressum?

Im § 5 des Telemediengesetzes ist genau geregelt, welche Angaben dein Impressum enthalten muss. Kurz gesagt, das Impressum muss sagen, wer du bist. Dazu gehört:

Name des Unternehmens

Vor- und Zuname

Firmenadresse (kein Postfach!)

Bei der Adresse muss es sich um eine sogenannte ladungsfähige Adresse handeln, d.h. eine Postanschrift, unter der du tatsächlich zu erreichen bist. Wenn du nicht möchtest, dass deine private Anschrift auf der Webseite angegeben ist, kannst du eine Geschäftsadresse anmieten.

2 unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten

Dabei kann es sich um eine Kombination aus E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Kontaktformular handeln.

Zur Vermeidung von Spam kannst du das @-Zeichen in deiner E-Mail Adresse durch eckige Klammern ersetzen: [at].

Ähnlich wie bei der ladungsfähigen Adresse, musst du nicht deine private Telefonnummer angeben. Einen Online-Anrufbeantworter, den du allerdings regelmäßig abhören solltest, stellen verschiedene Anbieter zu Verfügung.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt bekommen hast, gehört auch diese in dein Impressum. Deine Steuernummer musst du hier nicht eintragen.

Handelt es sich bei deiner Firma um eine GmbH oder um eine UG, gehört die Registrierungsnummer und das zuständige Amtsgericht ebenfalls in das Impressum.

Gleiches gilt für die Zugehörigkeit zu einer Berufskammer (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Heilpraktiker). Hier muss ein Link zu der entsprechenden Berufskammer hinterlegt werden.

Was musst du als Unternehmer über das Thema Datenschutz wissen?

Alle Daten, die eine Person identifizieren können, gelten als personenbezogen. Als Unternehmer – oder Betreiber einer Webseite – bist du verpflichtet anzuzeigen, welche personenbezogenen Daten du sammelst und was damit geschieht.

  • Welche Daten werden erhoben
  • Was geschieht mit diesen Daten
  • Wie lange werden die Daten gespeichert
  • Wer ist die verantwortliche Kontaktperson

Sabrina empfiehlt, eine eigene E-Mail Adresse für den Datenschutz anzulegen, damit du sofort mitbekommst, wenn du zu diesem Thema kontaktiert wirst: datenschutz@deinewebseite.de.

Wenn du zum Beispiel einen Newsletter verschickst, sammelst du Daten. In diesem Fall gehört in deine Datenschutzerklärung ein entsprechender Passus, der deinen Newsletter-Anbieter nennt. Das Recht auf Widerruf muss hier ebenfalls aufgeführt werden.

Um Werbung zu personalisieren und mehr über die eigene Zielgruppe zu erfahren, nutzen die meisten Betreiber Cookies und Trackingtools. Die hierbei erhobenen Daten sind zwar anonymisiert, aber du musst den Besucher deiner Webseite oder Facebook-Seite auf die Nutzung dieser Tools (Facebook Pixel, Google Ads u.a.) hinweisen.

Selbst wenn du keine personenbezogenen Daten speicherst, weil du noch keinen Newsletter verschickst und auch keinen Shop betreibst, erhebst du Daten. Denn jeder Besucher, der auf deine Seite kommt, hat eine IP-Adresse. Du brauchst also in jedem Fall eine Datenschutzerklärung!

Die Inhalte einer Datenschutzerklärung sind viel individueller als die eines Impressums. Bei den kostenlos erhältlichen Mustern haftest du zudem selbst für alle Inhalte. Nur wenn eine individuelle Datenschutzerklärung von einem Anwalt erstellt wird, geht die Haftung auch auf den Rechtsanwalt über.

Allerdings ist die Erstellung über einen Anwalt relativ teuer und hat den Nachteil, dass sie nur für den aktuellen Ist-Zustand gilt. Sabrina und ich haben im Vorfeld darüber gesprochen, in naher Zukunft ein Angebot zu erarbeiten, dir für einen kleinen Betrag eine individuelle Datenschutzerklärung zu erstellen, die einen Aktualisierungsservice beinhaltet.

Wenn du erst einmal selbst eine grundsätzliche Datenschutzerklärung erstellen möchtest, kannst du frei verfügbare Muster nutzen. Hier empfiehlt Sabrina zum Beispiel den Kollegen Dr. Thomas Schwenke oder den Datenschutz-Guru.

Impressum und Datenschutzerklärung müssen getrennt sein

Dein Impressum und die Datenschutzerklärung müssen auf deiner Webseite immer verfügbar und mit einem Klick aufrufbar sein, zum Beispiel im Footer. Sie müssen jeweils mit den Worten „Impressum“ und „Datenschutz“ benannt sein.

Auf deiner Facebook-Seite gibt es seit ein paar Monaten das Feld „Datenrichtlinie“, das du ebenfalls über die linke Seite unter „Info“ aufrufst. Auch hier kannst du den direkten Link zu der Datenschutzerklärung deiner Webseite hinterlegen. Wichtig ist, dass du überprüfst, ob du auf Facebook andere oder zusätzliche Daten erhebst, als auf deiner Webseite. In diesem Fall musst du die Angaben entsprechend ergänzen. Und nicht vergessen: Auch auf deinem Facebook-Profil musst du den Link zum Datenschutz hinterlegen.

Das EuGH verhandelt aktuell über die Verantwortung von Unternehmen zum Thema Datenschutz

Das Unabhängige Landesinstitut für Datenschutz in Schleswig-Holstein ist ein sehr strenger Wächter und hat vor ein paar Jahren in einem Fall zu einer Facebook-Seite ermittelt. Dabei geht es um die Ansicht, dass jeder, der eine Facebook-Seite betreibt, gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich ist.

Jetzt ist es für dich als Unternehmer aber nicht ersichtlich, was das Unternehmen Facebook mit den erhobenen Daten macht. Das aktuelle Recht vertritt die Auffassung, dass wir nur bis zu der Grenze Facebook verantwortlich dafür sind zu kennzeichnen, was wir selbst mit den erhobenen Daten machen.

Sollte das EuGH der Ansicht stattgeben, wäre es kaum zu bewerkstelligen, lückenlos zu erklären, wer an welcher Stelle welche Daten zu welchem Zweck erhebt. Dies beträfe dann auch Cookies und damit alle Daten, die Google erhebt. Zur Sicherstellung des Datenschutzes könnte man dann nur noch die Facebook-Seite löschen.

Bis zur Entscheidung des EuGH halten wir euch natürlich auf dem Laufenden halten. Unser Appell geht heute also erst einmal an dich, zu überprüfen, wo du welche Daten sammelst und eine entsprechende Datenschutzerklärung zu erstellen. Des Weiteren deine Facebook-Seite und dein Profil auf den aktuellen Stand zu bringen, solltest du Impressum und Datenschutz dort noch nicht hinterlegt haben.

Ein Muster für dein Impressum stellt Sabrina auf ihrer Webseite zu Verfügung und du kannst es dir hier herunterladen: www.katrinhill.com/facebook-recht-videos/ 

Sind deine Facebook-Seite und dein Facebook-Profil abmahnsicher? Über deine Fragen oder Anmerkungen freue ich mich wie immer in den Kommentaren.

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  1. Hallo Katrin, ich hatte eine Facebook-Seite eingerichtet welche ich mit meinem Etsy-Shop verknüpft hatte. Im Impressum musste ich meine Privatadresse eingeben, da ich keine Geschäftsadresse habe. Bei Google wurde dann sehr prominent direkt unter dem Schling meine Adresse angezeigt. Daher habe ich zunächst meine Facebook-Seite wieder stillgelegt. Gibt es eine Möglichkeit diese prominente Anzeige der Adresse zu umgehen?
    Vielen Dank und Grüße
    Birgit

  2. Wie kann ich die Datenschutzerklärung in die Datenschutzrichtline bei meiner Facebook einbinden (Link), wenn ich keine Webseite habe? Der reine Text ist viel zu lang!

  3. Hallo ihr Lieben,
    In den Video zu dieser Folge habt ihr gesagt, dass ihr euch zusammen setzen wolltet wegen der Datenschutzerklärung.
    So langsam müssen wir auch unseren Kunden sagen, dass umgerüstet werden muss.

    Wisst ihr schon neues ob und wann ihr diesen Service anbietet ?

    1. Hallo Maria,
      im Rahmen der DSGVO, die im Mai 2018 in Kraft tritt werden wir hierzu gemeinsam mit Sabrina noch weitere Infos zur Verfügung stellen.
      Liebe Grüße,
      Heike
      (Team Katrin Hill)

  4. Hey,

    ich soll ja auf meiner Facebook-Seite eine Datenschutzerklärung angeben. Wie mache ich das am besten, wenn ich meinen Blog erst in ein paar Monaten aufbauen möchte und zuerst mit einer Facebook-Seite starten möchte? Muss ich dann den ganzen Text da reinkopieren? Wäre ja nicht wenig, oder?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Liebe Grüße
    Breena

    1. Ich habe schon eine Datenschutzerklärung für einen anderen Blog. Kann ich dort in der Datenschutzerklärung meine Facebookseite mit aufnehmen?

      Also nach dem Motto:
      Die Datenschutzerklärung gilt für die Seite + Social Meida von Traumhaus Gesucht und darüberhinaus für Deine Reiselust.

      Könnte ich veruschen das über diesen Umweg zu lösen? Ist ja nicht ganz elegant und bestimmt nicht ganz lupenrein…

      Vielen Dank für die Hilfe!!!

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